Allgemeine Servicebedingungen (ASB) von Namox

ASB der Seite Namox.de

Die Erbringung von Dienstleistungen durch die Namox GmbH, Bergbahnstraße 8, D-01324 Dresden erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

 

  1. Allgemeine Begriffsbestimmungen
  2. Geltungsbereich
  3. Vertragsbestandteile
  4. Grundsätze der Leistungserbringung durch Namox
  5. Vergütung
  6. Fälligkeit, Rechnungslegung, SEPA-Lastschrift
  7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  8. Gewährleistung
  9. Haftung / Freistellung
  10. Höhere Gewalt
  11. Rechte
  12. Referenzen
  13. Vertragsbeendigung
  14. Vertraulichkeit und Datenschutz
  15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
  16. Salvatorische Klausel

1. Allgemeine Begriffsbestimmungen

In den nachfolgenden allgemeinen Ser-vicebedingungen („ASB“) wird die Namox GmbH, Bergbahnstraße 8, 01324 Dresden mit dem Begriff „Namox“ bezeichnet. Der Vertragspartner von Namox ist der „Auftrag-geber“, das abzuschließende Vertragsver-hältnis der „Vertrag“.

2. Geltungsbereich

2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen („ASB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern im Hinblick auf die Erbringung von Servicedienstleistungen durch Namox insbesondere Amazon Marketing sowie Amazon SEO, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Geschäftskunden handelt.

2.2 Geschäftskunden im Sinne dieser ASB sind alle Unternehmer (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Namox ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Namox in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt.

2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. die Bestätigung von Namox in Textform maßgebend.

2.5 Die ASB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Erbringung von Servicedienstleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass Namox in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung der ASB ist unter www.namox.de/asb-namox abrufbar.

2.6 Namox behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der ASB vorzunehmen, sofern der Auftraggeber hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen der ASB werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung oder Ergänzung, so kann Namox das Vertragsverhältnis im Hinblick auf Servicedienstleistungen durch ordentliche Kündigung beenden.

3. Vertragsbestandteile

Das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot von Namox bildet den wesentlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

4. Grundsätze der Leistungserbringung durch Namox

4.1 Namox wird die geschuldeten Leistungen vereinbarungsgemäß sowie im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter Anwendung des Sorgfaltsmaßstabs eines ordentlichen Kaufmanns erbringen.

4.2 Im Rahmen des Dienstvertrages schuldet Namox dem Auftraggeber keine konkrete Suchmaschineplatzierung oder eine bestimmte Zielerreichung (vgl. § 611 ff. BGB).

4.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen. Namox weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen leistet. Für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

4.4 Die Leistungserbringung nach Ziff. 4.1 erfolgt im Regelfall dadurch, dass der Auftraggeber Namox die Zugangsdaten zu seinem Amazon Seller-Central Account überlässt und Namox die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produktdaten entsprechend Angebots optimiert.

5. Vergütung

5.1 Servicedienstleistungen von Namox werden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, auf Basis des Angebotes vergütet und abgerechnet.

5.2 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag notwendig sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Als Anfahrtspauschale werden bis zu 10 km pauschal EUR 15,- berechnet. Bei Anreisen über 10 km wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 /km angesetzt.

6. Fälligkeit, Rechnungslegung, SEPA-Lastschrift

6.1 Die Vergütung wird jeweils in der ersten Kalenderwoche des Folgemonats nach Leistungserbringung abgerechnet.

6.2 Im Rahmen dieses Vertrages gestellte Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Namox zu erfolgen. Namox ist nicht verpflichtet, eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren; in jedem Fall erfolgt die Hingabe des Schecks oder Wechsels lediglich erfüllungshalber. Die Hingabe führt nicht zu einer Stundung der Forderung. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.3 Soweit der Aufraggeber ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat autorisiert der Auftraggeber gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Lastschriften von Namox. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. Der Rechnungsbetrag wird mittels SEPA-Lastschriftmandats innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungslegung vom Auf-traggeber benannten Konto abgebucht, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) von Namox an den Auftraggeber, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Namox kostenlos erbracht werden.

7.2 Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten des Auftraggebers. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen. Der Vergütungsanspruch von Namox bleibt bei fehlender Mitwirkung unberührt.

7.3 Der Auftraggeber wird Namox vor und während der Leistungserbringung folgende Informationen zur Verfügung stellen:

  • Grundlegende Informationen: vollständige und genaue Informationen, Produktinformationen sowie Unternehmensdetails (steuerliche Informationen, Markenregistrierungen und ähnliche Daten), die für die Nutzung des Vertriebskanals Amazon relevant sind
  • Zugänge und Berechtigungen: Account-Zugang in Form eines Gastzugangs in das Seller-Central Verkäuferkonto und in die zugehörige Advertising Konsole inkl. vollumfänglicher Benutzerberechtigungen, sowie ggf. API-Schlüssel (von mit dem Verkäuferkonto verbundener Software) falls vorhanden und erforderlich
  • Content und Material: alle verwendeten und erforderlichen Produktbilder, Freisteller, offene Produktbilddaten (wenn vorhanden), Produktbeschreibungen / -eigenschaften, produktbezogene Rezensionen, Datenblätter, Produkthandouts und -broschüren sowie sonstiger Content
  • Budget und Finanzen: Werbebudget, Preis-Ober- / Untergrenzen und Produktmargen (inkl. aktuelle ACoS- und TACoS-Werte) sowie ggf. Einkaufs- und Produktionspreise zzgl. eindeutiger Angaben zum zur Verfügung stehenden Budget für Amazon SEA (für die Einleitung und Umsetzung von Suchmaschinenwerbung und Werbemaßnahmen), Nachweis über den funktionierenden, konformen Rechnungsstellungsprozess im Verkäuferkonto sowie klare Zielvorgaben zur Definition und Schärfung des Zielvorhabens
  • Compliance und Legalität: Nachweise über Wahrung der Verkaufsrichtlinien und der gesetzlichen Bestimmungen von Amazon, Inhalts- und Produktionsnachweise, Produktdatenblätter, Produktzertifikate, Identitätsnachweise von Verkäufer und Produktion, Umsatzsteuerbescheinigungen, Verkaufsberechtigungen, Urheberrechtsunterlagen, Unterlagen der durchgeführten Markenregistrierung, Kunden – und Lieferantenverträge, insofern diese zur ordentlichen Leistungserbringung benötigt werden sowie notwendige Freigaben für bspw. die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material

7.4 Der Auftraggeber stellt außerdem sämtlich zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Informationen (insbesondere Bilder, Text, Videos etc.) zur Verfügung. Texte und Grafikelemente kann der Auftraggeber sowohl in elektronischer Form, in einem anerkannten und gängigen Speicherformat (jpeg, doc, pdf etc.), als auch auf einem gängigen Datenträger (USB-Stick, DVD, Blu-Ray etc.) liefern. Ist eine Konvertierung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

7.5 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber Namox alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Namox von allen Ansprüchen Dritter frei. Die ordnungsgemäße Datensicherung vor und während der Ausführung der Leistungen durch Namox obliegt dem Auftraggeber. Von allen übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die Namox jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. Für den Inhalt übertragener Daten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

7.6 Der Auftraggeber darf Namox nur solche Inhalte und Informationen im Sinne von Ziff. 7.4 überlassen, zu deren Nutzung er ausreichend berechtigt ist. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass Namox die zur Nutzung dieser Inhalte und Informationen erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht, das „Recht am eigenen Bild“ und dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Auf Verlangen von Namox hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen.

7.7 Für die von Namox zu erbringenden Leistungen ist dieser vom Auftraggeber ein weisungsberechtigter Ansprechpartner zu benennen und zur Verfügung zu halten, der für alle zur Erledigung des Auftrags anstehenden Fragen zuständig, kompetent und bevollmächtigt ist. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des weisungsberechtigten Ansprechpartners wird Namox unverzüglich schriftlich ein Nachfolger bzw. der Vertreter mitgeteilt.

Der Ansprechpartner wird Namox bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der auf Amazon angebotene Produkte des Auftraggebers und mögliche Suchbegriffe liefern.

8. Gewährleistung

8.1 Für Mängel ihrer Leistungen haftet Namox nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

8.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung zwölf (12) Monate und beginnt diese mit der Abnahme bzw. Übergabe. Gehört zum Leistungsumfang der Namox die Installation von Software oder Hardware, beginnt die Mängelhaftung mit der Installation.

9. Haftung / Freistellung

9.1 Soweit sich aus diesen ASB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Namox bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet Namox – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Namox nur:

a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Namox jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und bei Vermögensschäden betragsmäßig auf die jeweils vereinbarte Netto-Vergütung begrenzt.

9.3 Namox haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der von ihr recherchierten Keywords. Namox wird den Auftraggeber auf wettbewerbs- und markenrechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Keywords selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er diese im geschäftlichen Verkehr verwendet.

9.4 Die sich aus Ziff. 9.2 und 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Namox einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den Ziffern 9.1 bis 9.4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.6 Soweit die Schadensersatzhaftung Namox gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung derer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.7 Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.

9.8 Mit den vorstehenden Haftungsregelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers nicht verbunden.

9.9 Der Auftraggeber stellt Namox für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter (z.B. Amazon) durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Amazon-ASIN-Inhalten und/oder allgemein getätigter Optimierungsleistungen von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei insofern Namox diese nachweislich nicht zu verantworten hat und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die Namox durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die Namox entstehen sollten.

9.10 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm nach Ziff. 7.4 überlassenen Informationen und Inhalte nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter (z.B. Urheber- und Markenrechte) eingreifen. Der Auftraggeber stellt Namox hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei und ersetzt Namox die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

9.11 Für etwaige Cyberattacken, Hacks, unbefugte Accountzutritte, Spambots, Phishing, Spammails und alle damit verbundenen Folgen für den Auftraggeber gleich welcher Art (Existentielle Folgen, finanzielle Verluste, Listing Sperrungen, Account-Schließung, Gebotserhöhungen), stellt der Auftraggeber Namox frei von jeden Ansprüchen (auch Dritter), insofern Namox diese nachweisbar nicht zu verantworten hat.

10. Höhere Gewalt

10.1 Sofern Namox durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert ist, wird Namox für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern Namox die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von Namox nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.

10.2 Namox ist berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als drei Monate andauert und an der Erfüllung des Vertrages infolge des Hindernisses für Namox kein Interesse mehr besteht.

11. Rechte

11.1 Soweit bei Durchführung dieses Vertrages durch Leistungen von Namox urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, werden alle ausschließlichen Nutzungsrechte daran unwiderruflich dem Auftraggeber übertragen. Insbesondere ist damit auch eine Übertragung dieser Rechte vom Kunden auf Dritte möglich.

11.2 Der Auftraggeber räumt Namox ein einfaches Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist, für die Dauer dieses Vertrages und zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Gleiches gilt für alle anderen Schutzrechte, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist.

11.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Nutzungsrechte, die von Dritten eingeräumt werden müssen, damit Namox die in diesem Vertrag geschuldeten Servicedienstleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, tatsächlich vorliegen. Sollten Dritte Ansprüche gegen Namox oder einen ihrer Mitarbeiter wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend machen, stellt der Auftraggeber Namox auf deren erstes Anfordern von allen Ansprüchen der Dritten frei.

12. Referenzen

12.1 Der Auftraggeber räumt Namox das Recht ein, diesen auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber benennen und die Wort– Bild Marke des Auftraggebers für Referenzzwecke auf ihrer Homepage und sonstigen Werbeunterlagen verwenden zu dürfen.

12.2 Namox darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

13. Vertragsbeendigung

13.1 Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

13.2 Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.

13.3 Unabhängig von Ziffer 13.1 haben der Auftraggeber und Namox das Recht, den Vertrag binnen der ersten 3 Monate nach Angebotsannahme mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen (Testzeitraum).

13.4 Namox ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, insbesondere wenn:

a. der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. Ziff. 7 trotz Aufforderung unter angemessener Fristsetzung nicht nachkommt,

b. der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen (auch im Hinblick auf Teil- bzw. Abschlagszahlungen) nicht nachkommt,

c. Der Auftraggeber von Amazon geforderte Auflagen (z.B. CE-Kennzeichnungen) nicht oder unzureichend erfüllt oder

d. seitens des Auftraggebers die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

13.5 Das Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.6 Jede Kündigung bedarf der Textform.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 lit. b GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu angehalten sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Partner. Gleiches gilt für deren Verwertung.

14.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten bzw. im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen entfällt, soweit diese

  1. dem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder
  2. Öer Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder
  3. der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder
  4. im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden.

14.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder ein Gesetz besteht.

14.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

14.5 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit hat der Auftraggeber an Namox unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruches eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von Namox nach billigem Ermessen bestimmt wird. Die Höhe kann vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden.

14.6 Die Vertragspartner verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragspartner ihren Mitarbeitern, Zulieferern und anderen Personen, die mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen, auferlegen.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (einschließlich solcher aus Wechseln und Schecks) ist Dresden, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt.

15.2 Namox ist auch berechtigt, an dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht zu klagen.

15.3 Für alle vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen ASB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Dresden, Oktober 2023

ASB Version: 2.0 (Stand 11.10.2023)