Verpackungsgesetz: Neue Anforderungen für Amazon Händler

Durch Neuerungen des Verpackungsgesetz treten ab Juli neue Regelungen für FBA Seller in Kraft. Hier erfährst Du alles, was Du wissen musst – und was Du als Händler nun tun solltest.

Beitragsbild: Verpackungsgesetz Amazon

Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist 2019 in Kraft getreten und hat damit die davor geltende Verpackungsverordnung abgelöst. In diesem Jahr stehen einige Neuerungen rund um das Verpackungsgesetz bevor, die insbesondere für Onlinehändler und Amazon Seller relevant sind. Ziel des VerpackG ist es die Recyclingquoten von Verpackungen zu erhöhen und somit entstehenden Müll zu reduzieren.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Händler, der Verpackungen in Umlauf bringt, auch für die Entsorgung zuständig ist. Dies wird durch das sogenannte Duale-System ermöglicht. Dabei registrieren und lizenzieren Händler ihre Verpackungen bei einem entsprechenden Anbieter (z.B. Grüner Punkt) und erfüllen somit die Entsorgungs-Auflagen. Zudem ist eine Registrierung beim Verpackungsregister LUCID notwendig.

WICHTIG: Lizenziert werden müssen sowohl Produkt- als auch Versandverpackungen, inkl. Polster- und Füllmaterial, sowie Klebeband.

Was ändert sich 2022 beim Verpackungsgesetz?

Im Januar 2021 wurde eine Novellierung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Die ersten Änderungen sind seit Juli 2021 rechtskräftig, für andere gelten bis Juli 2022 noch Übergangsfristen.

Die aktuell wichtigsten Änderungen für Amazon Seller treten zum 1. Juli 2022 in Kraft. Das ist zum einen die verstärkte Kontrolle durch Online-Marktplätze. Amazon muss ab dann sicherstellen, dass Händler das Verpackungsgesetz erfüllen. Ist dies nicht der Fall, droht ein Vertriebsverbot durch Amazon.

Zudem war Amazon als Fulfillment-Dienstleister (im Fall von FBA) bisher dafür verantwortlich, dass Verpackungen und Materialien aus den FBA-Lagern dem dualen System gemeldet werden. Dies ist ab Juli 2022 nicht mehr der Fall. Die Lizenzierungs-Pflicht geht komplett an den Vertreiber der Ware über.

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Verpackungsgesetz: Was müssen Amazon FBA Seller beachten?

Um eine Sperrung des Seller-Accounts zu vermeiden, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den notwendigen Anforderungen des neuen Verpackungsgesetzes auseinander zu setzen. Eine LUCID-Registrierung und damit eine EPR-Nummer sollte bestenfalls bereits im Seller-Account eingetragen sein.

Zudem empfehlen wir den Austausch mit Experten des dualen Systems zu suchen. Dadurch kann geklärt werden, ob beispielsweise Nachzahlungen fällig werden und die Compliance in EU-Ländern abgesichert ist. Auch wird dadurch klar, ob Du als Händler von Besonderheiten in EU-Ländern, beispielsweise Recycling-Anleitungen auf Verpackungen in Frankreich, betroffen bist.

Die nächsten Schritte: So erfüllen Amazon Händler das Verpackungsgesetz

Neben dem erwähnten Expertenrat lassen sich drei Schritte zusammenfassen, die Onlinehändler beachten sollten.

  1. LUCID: Registrierungspflicht aller Verpackungen bei Verpackungsregister erfüllen
  2. Duales System: Lizenzierungspflicht im dualen System erfüllen
  3. Datenmeldung: alle lizenzierten Verpackungsmengen (in LUCID und dem dualen Lizenz-System melden) und Mengenangaben bei LUCID nachtragen. Wichtig dabei: Daten und Mengen müssen zwischen LUCID und dualem System übereinstimmen!

Vermutlich wird Amazon den Sellern melden, wie viel Verpackung für das Versenden der eigenen Produkte verwendet wurde, sodass diese Info in den Systemen eingetragen werden kann. Der genaue Ablauf wurde von Amazon jedoch noch nicht kommuniziert.

Fazit: Onlinehändler sollten beim Verpackungsgesetz Vorsicht walten lassen

Die Novellierung des Verpackungsgesetz erweitern die Anforderungen an Onlinehändler deutlich. Neben hohen Bußgeldern bei Nichtregistrierung, Nichtlizenzierung oder falschen Mengenmeldungen drohen für Amazon Händler auch die Account-Sperrung. Umso wichtiger ist es, sich umfassend mit dem Thema zu beschäftigen.

Disclaimer: Die juristischen Hinweise sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Auskünfte sind unverbindlich.

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